Handsprechstunde
Im Rahmen einer Ermächtigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Sachsen besteht eine handchirurgische Sprechstunde, teils als Konsiliar-, teils als Mit- und Weiterbehandlungssprechstunde. Voraussetzung für kassenärztliche Patienten ist die Überweisung vom Chirurgen, Orthopäden, Rheumatologen oder Neurologen. Außerhalb der Sprechstundenzeiten werden Verletzungen der Hände in der Notfallambulanz des Hauses angenommen und dem diensthabenden Handchirurgen vorgestellt. Sollte die Handchirurgische Notversorgung einmal nicht möglich sein, wird dem Patienten die Übernahme der Behandlung durch einen Handchirurgen einer anderen Klinik vermittelt.