Hausordnung
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
wir begrüßen Sie herzlich in den Muldentalkliniken und wünschen Ihnen schnelle Genesung. Wir möchten Sie und Ihre Besucher höflichst um die Einhaltung der nachfolgenden Hausordnung bitten:
Die Bestimmungen der Hausordnung gelten für alle Patienten während Ihres gesamten Aufenthaltes in den Muldentalkliniken. Für Besucher und Begleitpersonen wird die Hausordnung mit dem Betreten des Krankenhausgeländes verbindlich. Die Hausordnung ist Bestandteil der Allgemeinen Vertragsbedingungen des Krankenhauses (AVB).
- Haftung
- Ruhe und Ordnung
- Aufenthalt der Patienten
- Nachtruhe
- Besuch
- Technik
- Sozialdienst und Seelsorge
- Grüne Damen und Herren
- Cafeteria
- Beurlaubung
- Entlassung
- Lob und Kritik
- Verletzung der Hausordnung
- Sonstige Hinweise
Alle Einrichtungen, Gebrauchsgegenstände, Arbeitsmittel und Anlagen des Krankenhauses sind schonend und pfleglich zu behandeln. Die Haftung für schuldhaft oder grob fahrlässig herbeigeführte Beschädigungen richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
Für Wertsachen und Geldbeträge sind die abschließbaren Wertfächer im Patientenschrank zu nutzen. Der Schlüssel ist vom Patienten immer mitzuführen bzw. während einer Behandlung der Stationsschwester zu übergeben. Zusätzlich können Wertgegenstände gegen Quittung in der Patientenverwaltung hinterlegt werden. Für mitgebrachte Wertgegenstände, einschließlich Bargeld, welche in Ihrer Obhut verbleiben, übernehmen wir keinerlei Haftung! Fundsachen, welche nicht binnen 12 Wochen abgeholt werden, gehen in das Eigentum der Muldentalkliniken über und werden entsorgt.
Bitte beachten Sie auch, dass auf dem gesamten Klinikgelände die Straßenverkehrsordnung gilt. Fahrzeuge, die auf nicht dafür vorgesehenen Parkflächen abgestellt werden sowie Zufahrten für Krankentransporte oder Feuerwehr blockieren, werden dem Ordnungsamt gemeldet und zu Ihren Kosten abgeschleppt.
Wir möchten Sie herzlich bitten, alle Einrichtungen des Hauses pfleglich zu behandeln. Müll entsorgen Sie bitte über die dafür vorgesehenen Mülleimer. Der Genuss von Alkohol oder Rauschmitteln ist in der gesamten Einrichtung nicht gestattet. Das Rauchen sollten Sie in eigenem und im Interesse Ihrer Mitpatienten, wenn möglich, unterlassen. Möchten Sie dennoch nicht darauf verzichten wollen, nutzen Sie bitte nur die dafür ausgewiesenen Plätze.
Im Interesse aller Patienten sind störende Geräusche wie laute Unterhaltungen, laute Medienwiedergaben (TV, Radio, Handy), Zuschlagen der Türen etc. unbedingt zu vermeiden.
Die Inbetriebnahme eigener elektrischer Geräte (bspw. Heizdecken, Wasserkocher etc.) ist nicht erlaubt. Ausgenommen sind Geräte, die der Körperpflege dienen (Fön, Rasierer). Die Muldentalkliniken übernehmen keine Haftung für jegliche Art der Geräte.
Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art, Tieren und Topfpflanzen ist nicht gestattet.
Der Aufenthalt in unserem Krankenhaus erfordert im Interesse aller Patienten besondere Rücksichtnahme und Verständnis. Während der ärztlichen Visiten, der Behandlungs- und Pflegezeiten, sowie der Essens- und Bettruhezeiten sollen die Krankenzimmer von den Patienten nicht verlassen werden. Patienten, die sich außerhalb des Zimmers aufhalten, müssen auf angemessene Kleidung achten (Bademantel). Der Aufenthalt in den Betriebs- und Wirtschaftsräumen sowie die selbstständige Bedienung der Behandlungsgeräte sind nicht gestattet.
Die Nachtruhe beginnt um 21:00 Uhr. Sollten Sie noch nicht schlafen können, bitten wir um Rücksicht gegenüber Ihren Mitpatienten.
Ihre Besucher können sich online über das Besuchssystem registrieren und einen Besuch anmelden. Alle wichtigen Informationen dazu erhalten Sie auf unserer Webseite oder über unser Pflegepersonal.
Es gelten folgende Besuchszeiten:
Intensivstation: | täglich von 15:30 bis 17:30 Uhr |
Kinder- und Jugendstation: | täglich, außer während der Mittagsruhe von 12:00 bis 15:00 Uhr |
Alle anderen Stationen: | täglich von 15:00 bis 19:00 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass es in besonderen Situationen zu Änderungen unserer Besuchsregelungen kommen kann und informieren Sie sich vorab auf unserer Webseite oder bei unserem Pflegepersonal. Patienten mit einer erhöhten Infektionsgefahr werden isoliert und können leider keinen Besuch empfangen, um weitere Ansteckungen zu vermeiden. Andersrum sollten Angehörige selbst von einem Besuch dringend absehen, wenn sie erkrankt sind, auch wenn nur leichte Erkältungssymptome vorliegen, da dies für Patienten, insbesondere Operierte, Säuglinge und Kleinkinder eine erhöhte Ansteckungsgefahr mit sich bringt.
Bei Nutzung der Fernsehanlage sind die Bedienungsanleitungen zu beachten. Jeder Bettplatz ist mit einer Patientenrufanlage ausgestattet, mit der Sie im Bedarfsfall jederzeit das Pflegepersonal rufen können. Auch im Bad und in der Toilette haben Sie die Möglichkeit, über vorhandene Zugschalter Hilfe anzufordern. Sollte es zu Funktionsstörungen kommen, wenden Sie sich bitte an das Pflegepersonal. Greifen Sie bitte nicht eigenmächtig in die Anlage ein.
Sie haben die Möglichkeit, während Ihres stationären Aufenthaltes, sich ein Telefon gegen Kaution (50,- €) auszuleihen, um Ihre Angehörigen zu kontaktieren. Bewahren Sie die Quittung gut auf, da ohne diesen Nachweis die Kaution nicht zurückgezahlt werden kann.
Während Ihres Aufenthaltes haben Sie über unser WLAN Zugang zum Internet.
Im Zusammenhang mit einer Erkrankung, die zu einem Klinikaufenthalt führt, treten für Patienten und auch Angehörige oft familiäre, wirtschaftliche und soziale Probleme auf. Ähnliches gilt für Rehabilitations- und Anschlussheilbehandlungen. Hier stehen unsere Sozialarbeiter und Pflegeüberleitungsschwestern zur Verfügung.
Den Besuchswunsch eines Seelsorgers können Patienten beim Pflegepersonal anmelden.
Die Grünen Damen und Herren sind ein ehrenamtlicher Besuchsdienst. Engagiert und freundlich sorgen sie von Montag bis Freitag für direkte und mitmenschliche Hilfe am Krankenbett. Sie sind gut im Zuhören, erledigen auf Wunsch auch Organisatorisches, besorgen Bücher, Zeitschriften oder anderen Kleinigkeiten und bringen eine wertvolle Abwechslung in den Krankenhausalltag.
Für die Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfes steht Ihnen eine Cafeteria in der Klinik zur Verfügung. Gleichzeitig können Sie zu den festgelegten Öffnungszeiten die Cafeteria mit Ihren Besuchern benutzen. Über die Öffnungszeiten informieren Sie sich bitte vor Ort.
Eine Beurlaubung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Sie bedarf der schriftlichen Erlaubnis Ihres behandelnden Arztes.
Die Entlassung wird von unseren Ärzten veranlasst, sobald die Krankenhausbehandlung nicht mehr erforderlich ist. Bestehen Sie auf eine vorzeitige Entlassung gegen den ärztlichen Rat oder verlassen Sie eigenmächtig die Klinik, so haftet diese nicht für mögliche Folgen. Eine Entlassung kann auch erfolgen bei wiederholt groben Verstößen gegen ärztliche und pflegerische Maßnahmen sowie bei ständigen Verstößen gegen unsere Hausordnung.
Vor der Entlassung ist eine Abmeldung in der Patientenaufnahme, zur Klärung eventuell noch offener Kostenfragen und zur Aushändigung diverser Entlassungsunterlagen (bspw. Liegebescheinigung) vorzunehmen.
Bevor Sie die Muldentalkliniken verlassen, denke Sie bitte an:
- die Mitnahme Ihrer persönlichen Gegenstände,
- die Rückgabe Ihrer evtl. ausgeliehenen Bücher,
- die Kautionserstattung Ihres evtl. geliehenen Telefons.
Sie können Wünsche, Anregungen und Beschwerden an die Stationsleitung herantragen. Kann Ihrer Beschwerde nicht abgeholfen werden, so können Sie sich an den jeweiligen Chefarzt der Abteilung und / oder an die Krankenhausleitung wenden. Weiterhin steht ein Feedback-Telefon (Tel.: 03437 9378-4444) zur Verfügung. Im Sinne einer ständigen Qualitätsverbesserung nutzen Sie bitte auch den Ihnen ausgehändigten Patientenfragebogen, um Ihren Aufenthalt in den Muldentalkliniken zu bewerten.
Bei wiederholten und groben Verstößen gegen die Hausordnung können Patienten und Begleitpersonen aus dem Krankenhaus entlassen werden. Gegen Besucher oder andere Personen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung von Krankenhauseigentum kann Schadensersatz verlangt werden.
Es ist nicht gestattet, sich wirtschaftlich oder parteipolitisch zu betätigen, Werbung oder Sammlungen durchzuführen sowie um Geld oder Geldeswert zu spielen.
Wir erwarten von unseren Patienten und Besuchern ein rücksichtsvolles Verhalten untereinander und gegenüber unseren Mitarbeitenden sowie die Achtung der Persönlichkeitsrechte eines jeden Einzelnen.
Sofern unsere Hausordnung Ihre persönliche Freiheit einschränkt, geschieht dies zu Ihrem Wohl, dem Ihrer Mitpatienten und zur Erleichterung der Arbeitsabläufe unserer Mitarbeitenden, die auch zum großen Teil im Hintergrund, für Sie nicht sichtbar, tätig sind.
Wir danken Ihnen für das Verständnis, das Sie unserem Anliegen entgegenbringen und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in den Muldentalkliniken.
Mit freundlichen Grüßen
Die Krankenhausleitung