Leistungen
Regelleistungen:
Bei Versicherten der gesetzlichen
Krankenkassen:
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden die Kosten
der allgemeinen Krankenhausleistungen in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen,
so dass Sie sich nicht selbst um die Abrechnung der entstandenen Kosten
bemühen müssen.
Patienteneigenbeteiligung
bei vollstationärer Behandlung
Der Patient zahlt innerhalb eines Kalenderjahres für längstens
28 Tage 10,00 € je Kalendertag zugunsten der Krankenkasse als Eigenbeteiligung
(Zuzahlung) an das Krankenhaus. Wir bitten Sie, diesen Zuzahlungsbetrag
bei der Entlassung zu entrichten. Die Zuzahlungspflicht besteht nicht
bei Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Sofern Sie im laufenden Kalenderjahr bereits
eine Zuzahlung geleistet haben, bitten wir - möglichst unter Vorlage der Quittung - um einen
entsprechenden Hinweis in der Patientenaufnahme. Die Quittung über
eine entrichtete Patientenbeteiligung sollten Sie daher stets bis
zum Ende des Kalenderjahres aufbewahren!
Selbstzahler:
Sofern Sie die Kosten Ihres Aufenthaltes
selbst tragen, kann das Krankenhaus einen Vorschuss für jeweils
zehn Tage erheben.
Sind Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung
und dort zu 100% versichert, können Sie die Abrechnungsmodalitäten der Klinikverwaltung übertragen.
Es ist lediglich die Angabe der Privatversicherung, die Versicherungsnummer
oder die Vorlage der Medicard (Krankenhausausweis) erforderlich.
Weitere
Informationen dazu erhalten Sie in der Patientenaufnahme.

Wahlleistungen
Durch zusätzliche Angebote, die über die Regelleistungen hinaus gehen,
versuchen wir, Ihren Wünschen entgegen zu kommen.
Im
Krankenhaus Wurzen sind dies folgende Wahlleistungen:
- individuelle Betreuung und Behandlung durch die Chefärzte
oder deren Stellvertreter
- Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer
- Unterbringung einer Begleitperson
(soweit Unterbringungsmöglichkeiten ausreichend zur Verfügung stehen)
Diese müssen vom Patienten selber getragen werden, sofern er nicht
zusatzversichert ist..
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