Anfahrt
Hauswegweiser
Fachbereiche
Funktionsabteilungen
Med. Versorgungszentrum
Patienteninformationen
Aufnahme
Wissenswertes A-Z
Leistungen
Behandlung und Pflege
Tagesablauf
Verpflegung
Sozialdienst/ Seelsorge
Grüne Damen
Telefon und TV
Klinik-Info-Kanal
Hausordnung
Entlassung
Sie bekommen ein Baby
Leistungen

Regelleistungen:

Bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen:

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen, so dass Sie sich nicht selbst um die Abrechnung der entstandenen Kosten bemühen müssen.

Patienteneigenbeteiligung bei vollstationärer Behandlung

Der Patient zahlt innerhalb eines Kalenderjahres für längstens 28 Tage 10,00 € je Kalendertag zugunsten der Krankenkasse als Eigenbeteiligung (Zuzahlung) an das Krankenhaus. Wir bitten Sie, diesen Zuzahlungsbetrag bei der Entlassung zu entrichten. Die Zuzahlungspflicht besteht nicht bei Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Sofern Sie im laufenden Kalenderjahr bereits eine Zuzahlung geleistet haben, bitten wir - möglichst unter Vorlage der Quittung - um einen entsprechenden Hinweis in der Patientenaufnahme. Die Quittung über eine entrichtete Patientenbeteiligung sollten Sie daher stets bis zum Ende des Kalenderjahres aufbewahren!

Selbstzahler:

Sofern Sie die Kosten Ihres Aufenthaltes selbst tragen, kann das Krankenhaus einen Vorschuss für jeweils zehn Tage erheben.

Sind Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung und dort zu 100% versichert, können Sie die Abrechnungsmodalitäten der Klinikverwaltung übertragen. Es ist lediglich die Angabe der Privatversicherung, die Versicherungsnummer oder die Vorlage der Medicard (Krankenhausausweis) erforderlich.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie in der Patientenaufnahme.

Wahlleistungen

Durch zusätzliche Angebote, die über die Regelleistungen hinaus gehen, versuchen wir, Ihren Wünschen entgegen zu kommen.

Im Krankenhaus Wurzen sind dies folgende Wahlleistungen:

  • individuelle Betreuung und Behandlung durch die Chefärzte oder deren Stellvertreter
  • Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer
  • Unterbringung einer Begleitperson
    (soweit Unterbringungsmöglichkeiten ausreichend zur Verfügung stehen)

Diese müssen vom Patienten selber getragen werden, sofern er nicht zusatzversichert ist..