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Patienteninformation

Hausordnung

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

Sie befinden sich aus gesundheitlichen Gründen im Krankenhaus und damit in einer besonderen Situation. Für eine begrenzte Zeit müssen Sie mit fremden Menschen auf engem Raum zusammenleben. Dazu gehört, dass Sie mit Ihrem Verhalten Rücksicht auf Ihre Mitpatienten nehmen und alles unterlassen, was zur Störung des stationären Ablaufes oder zur Beschädigung der Krankenhauseinrichtungen führen kann.
Unsere Mitarbeiter sind ständig bemüht, Ihre Genesung zu fördern und Ihre Gesundheit wieder herzustellen und bitten Sie, folgende Regelungen einzuhalten und zu beachten:

  •   Behandlung und Pflege
    Von Ihrem behandelnden Arzt erwarten Sie die genaue Feststellung Ihrer Krankheit (Diagnose) und eine erfolgreiche Behandlung (Therapie). Dabei können Sie maßgeblich mitwirken, indem Sie klare Aussagen über Ihr Befinden, die Wirkung von Behandlungsmethoden und Medikamenten treffen und die Therapievorschriften genau befolgen. Sind Ihnen Anordnungen und Maßnahmen unverständlich, so bitten Sie Ihren zuständigen Arzt um Auskunft. Sie haben auf die Erteilung dieser Auskunft einen Rechtsanspruch.

    Vom Tage Ihrer Aufnahme bis zu Ihrer Entlassung werden Sie durch unsere Schwestern und Pfleger betreut. Diese sind speziell dafür ausgebildet, Sie fachgerecht zu pflegen und zu versorgen. Wir bitten Sie, den Anweisungen des Pflegepersonals Folge zu leisten. Auskünfte über Ihre Krankheit sind Ärzten vorbehalten.

    Ausgang

    Die Erlaubnis für Ausgang innerhalb des Krankenhausgeländes mit zeitlicher Begrenzung wird durch den Stationsarzt erteilt.
    Bitte melden Sie sich bei der Stationsschwester ab und auch wieder zurück. Verlassen Sie das Krankenhausgelände bitte nicht, da im Schadensfall keine Haftung übernommen werden kann.

    Urlaub

    Beurlaubungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, sie bedürfen der Erlaubnis des Arztes.


  • Persönlicher Bedarf
    Da in einem Patientenzimmer der verfügbare Platz begrenzt ist, beschränken Sie sich bitte für die Zeit Ihres Krankenhausaufenthaltes auf die notwendigen Dinge wie z.B. Morgenrock/Bademantel, Hausschuhe, Nachtwäsche, Artikel zur persönlichen Körperpflege. Sofern Sie private elektrische Geräte, wie z.B. Rasierapparat oder Haartrockner verwenden möchten, wenden Sie sich bitte zwecks Genehmigung an das Stationspersonal. Ihre Wertsachen und größere Geldbeträge geben Sie bitte Ihren Angehörigen mit oder hinterlegen Sie diese gegen Quittung in der Verwaltung. Für nicht hinterlegte Wertgegenstände und Geldbeträge können wir keine Haftung übernehmen. Fundsachen und zurückgelassene Sachen sind bitte der Stationsschwester oder der Verwaltung zu übergeben.

  • Telefon und Fernsehen
    Im Erdgeschoss befindet sich ein Münzfernsprecher zu Ihrem Gebrauch. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, gegen Gebühren die an jedem Bett installierten Telefonapparate und gebührenfrei die im Zimmer befindlichen Fernsehgeräte zu nutzen. Dabei sind die Bedienungsanleitungen zu beachten. Auf Grund der möglichen Gefahr der Beeinflussung der Funktion von Medizintechnik, ist in den medizinischen Bereichen der Gebrauch von Handys nicht gestattet.
    Eigene Rundfunkgeräte u.ä. sind nur mit Genehmigung des Stationspersonals und mit Kopfhörern, außerhalb der Ruhezeiten zu benutzen. Eine Haftung für diese Geräte wird nicht übernommen.

  • Genuss- und Rauschmittel
    Rauchen Sie bitte nur an den dafür vorgesehenen Stellen. Vielleicht können Sie sich aber das Rauchen bei uns abgewöhnen! Sie nutzen Ihrer Gesundheit. Alkohol darf nur mit ärztlicher Einwilligung getrunken werden.
    Die Einnahme von Rauschmitteln oder rauscherzeugenden Mitteln ist streng untersagt.

  • Im Krankenhaus ist es nicht gestattet:
    • sich in Räumen des Krankenhauspersonals oder den Betriebs- und Wirtschaftsräumen aufzuhalten sowie Behandlungsgeräte selbstständig zu bedienen
    • Abfälle in die Toiletten zu werfen, die vorgesehenen Behälter sind zu benutzen
    • Tiere oder Topfpflanzen mitzubringen
    • zu Werben, zu Hausieren, sich wirtschaftlich zu betätigen sowie Sammlungen oder parteipolitische Betätigungen abzuhalten

  • Sozialdienst
    Das Krankenhaus ergänzt die ärztliche und pflegerische Versorgung im Einverständnis mit dem Patienten durch persönliche Hilfe und durch Maßnahmen, die sich auf seine soziale Situation beziehen.
    Unsere Krankenhausfürsorgerin wird versuchen, Ihnen bei Schwierigkeiten und Problemen zu helfen,
    • die vor oder während des Krankenhausaufenthaltes aufgetreten sind oder nach der Entlassung auf Sie zukommen
    • wenn Sie in sozialen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen Rat benötigen.

    Gern kommt die Fürsorgerin zu Ihnen ans Bett, wenn Sie diesen Wunsch dem Pflegepersonal mitteilen. Auch Ihre Angehörigen können von der Fürsorgerin beraten werden.

  • Seelsorge
    Wenn Sie den Besuch eines Seelsorgers wünschen, wenden Sie sich bitte an die Stationsschwester. Sie wird den von Ihnen gewünschten Seelsorger benachrichtigen.

  • Besondere Ausnahmesituationen
    In besonderen Ausnahmesituationen (z.B. Brandgefahr) richten Sie sich bitte nach den Anweisungen des Krankenhauspersonals.

  • Beschwerderecht
    Beschwerden sollten Sie zunächst an die Stationsleitung (Stationsarzt oder Stationsschwester) richten. Wird der Beschwerde nicht abgeholfen oder kann der Beschwerde nicht gefolgt werden, so bleibt es Ihnen unbenommen, sich an den Chefarzt oder auch an die Krankenhausleitung zu wenden. Alle Beteiligten werden bemüht sein, berechtigten Beschwerden nachzugehen und eventuelle Mängel zu beseitigen.

  • Anerkennen der Hausordnung
    Mit der Krankenhausaufnahme erkennen Sie diese Hausordnung an und sind verpflichtet, die Anordnungen der Ärzte, des Pflegepersonals und der Verwaltung zu beachten. Die Hausordnung gilt sinngemäß auch für Begleitpersonen und Besucher.

  • Verletzung der Hausordnung
    Bei wiederholten und groben Verstößen gegen die Hausordnung kann, soweit nicht unmittelbare Lebensgefahr besteht oder eine bedrohliche Verschlimmerung der Krankheit zu befürchten ist, der Patient auf Anordnung des Chefarztes oder seines Vertreters aus dem Krankenhaus entlassen werden. Das Hausrecht gegenüber Begleitpersonen und Besuchern liegt beim Geschäftsführer. Es ist an den Chefarzt der jeweiligen Abteilung oder seinen Stellvertreter delegiert.
    Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Beschädigungen an Krankenhauseinrichtungen sind die Verursacher schadenersatzpflichtig.

  • Inkrafttreten der Hausordnung
    Diese Hausordnung tritt ab 01.04.2007 in Kraft. Gleichzeitig wird die Hausordnung vom 01.08.2006 aufgehoben.
Wurzen, 01.04.2007
Die Krankenhausleitung