Leistungen
Regelleistungen:
Bei Versicherten der gesetzlichen
Krankenkassen:
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden die
Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen in der Regel von Ihrer
Krankenkasse übernommen, so dass Sie sich nicht selbst um
die Abrechnung der entstandenen Kosten bemühen müssen.
Patienteneigenbeteiligung bei
vollstationärer Behandlung
Der Patient zahlt innerhalb eines Kalenderjahres
für längstens 28 Tage 10,00 € je Kalendertag
zugunsten der Krankenkasse als Eigenbeteiligung (Zuzahlung)
an das Krankenhaus. Wir bitten Sie, diesen Zuzahlungsbetrag
bei der Entlassung zu entrichten. Die Zuzahlungspflicht besteht
nicht bei Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Sofern Sie im laufenden Kalenderjahr bereits eine Zuzahlung geleistet
haben, bitten wir - möglichst unter Vorlage der Quittung - um einen
entsprechenden Hinweis in der Patientenaufnahme. Die Quittung über
eine entrichtete Patientenbeteiligung sollten Sie daher stets bis zum
Ende des Kalenderjahres aufbewahren!
Selbstzahler:
Sofern Sie die Kosten Ihres Aufenthaltes selbst
tragen, kann das Krankenhaus einen Vorschuss für jeweils
zehn Tage erheben.
Sind Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung und dort zu 100%
versichert, können Sie die Abrechnungsmodalitäten der Klinikverwaltung übertragen.
Es ist lediglich die Angabe der Privatversicherung, die Versicherungsnummer
oder die Vorlage der Medicard (Krankenhausausweis) erforderlich.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie in der Patientenaufnahme.

Wahlleistungen
Durch zusätzliche Angebote, die über die Regelleistungen hinaus
gehen, versuchen wir, Ihren Wünschen entgegen zu kommen.
Im Krankenhaus Grimma sind dies folgende
Wahlleistungen:
- individuelle Betreuung und Behandlung durch die Chefärzte
oder deren Stellvertreter
- Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer
- Unterbringung einer Begleitperson
(soweit Unterbringungsmöglichkeiten ausreichend zur Verfügung
stehen)
Diese müssen vom Patienten selber getragen werden, sofern er nicht
zusatzversichert ist..
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